Ein Reihengrab wird vom Friedhofsamt zugeteilt, eine Auswahl ist nicht möglich. Es gibt Reihengräber sowohl für Urnen als auch für Sargbeisetzungen. In einem Reihengrab darf in der Regel nur eine Beisetzung stattfinden. Die Laufzeit (Nutzungsfrist) kann nicht verlängert werden. Diese Grabstelle ist in der Regel preisgünstiger als ein Wahlgrab.